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Romanian Lawyer sues Exorcists for failing at Fart Demon

Es ist die Daily Mail und damit wahrscheinlich Bullshit, wobei das in diesem Fall ohnehin eine Tautologie ist, denn: Ein rumänischer Anwalt verklagt einen Bischof und vier Priester, weil sie es nicht schafften, einen furzenden Dämon zu exorzieren, der ihm seine Geschäftsräume vollflatulenzt hat. Die Anklage läuft unter „Religiösem Kunstfehler“, was ja nochmal eine Tautologie ist, da Religion per se aus Kunstfehlern besteht. Die Klage wurde bereits abgewiesen, der Mann will damit aber vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie auch immer, Furzdämonexorzismus, file under Fantasy-Comedy.

A Romanian lawyer is suing his local Orthodox bishop and four priests claiming they failed to properly exorcise flatulent demons that were forcing him out of his home. Madalin Ciculescu, 34, accused the five of fraud after they turned up several times to exercise the demons which were responsible for the bad smells that were ruining his business. He claimed that after the failed exorcism the demons even started haunting him at his home at Pitesti in Arges County in central Romania.

The case alleging ‘religious malpractice’ is reportedly the first time there has been such an allegation made in a Romanian court.

Romanian lawyer sues his bishop and four priests claiming they failed to properly exorcise flatulent demons in his house

„Abmahnende Kanzlei mahnt ab, weil sie nicht Abmahnkanzlei sein will“

Eine Porno-P2P-User abmahnende Kanzelei aus Hamburg mahnt ab, weil man behauptet hatte, sie würden abmahnen. Killers, Thieves and Lawyers.

Eine ehrenwerte Rechtsanwaltskanzlei aus der Hansestadt Hamburg […] mahnt aktuell einen Watchdog wegen dessen Forum für Abmahnopfer ab. […] Konkret stören sich die hanseatischen Rechtsberater an der Behauptung, sie würden Abmahnungen versenden. Dies halten die gekränkten Advokaten für eine “unwahre Tatsachenbehauptung”, obwohl sie tatsächlich seit Jahren massenweise Abmahnungen versenden.

Abmahnende Kanzlei mahnt ab, weil sie nicht Abmahnkanzlei sein will

Legale Leistungsschutzrecht-Suchmaschine:

Leischure: Die erste legale Suchmaschine fürs neue Leistungsschutzrecht!

Anti-Leistungsschutzrechts-Plugin für WordPress

Der Bundesrat hat heute das Leistungsschutzrecht durchgewunken, das Geschacher der alten Parteien und Lobbyisten interessiert mich nicht, es ist dasselbe Geschacher wie immer, mit Handschlag abgemacht in verrauchten Konferenzräumen. Es sind Leute aus der alten Welt mit ihren alten Regeln, die schon seit ein paar Jahren nicht mehr gelten. Thomas verabschiedet sich vom Technologiestandort Deutschland und trägt die unfassbar technologie-, zukunfts- und Verbraucherfeindlichen Beschlüsse der letzten Tage und Wochen nochmal zusammen.

Es gibt ein WordPress-Plugin, dass die Liste der Verlagsangebote, die das LSR unterstützen, auf eine Landing Page umleitet:

Das LSR-Plugin für WordPress (Hier downloaden!) bewirkt, dass Verlinkungen zu Onlineangebote von Presseverlagen automatisch auf eine Landingpage umgeleitet werden, die auf die möglichen Folgen des Leistungsschutzrechtes hinweist.

Auch für all diejenigen, die kein eigenes Blog betreiben, aber dennoch im Netz publizieren, bieten wir ein eigenes Tool: Unseren LSR-URL-Shortener. Wenn Ihr URLs von Presseunternehmen damit kürzt, wird damit zunächst auf die Landingpage umgeleitet. Eine LSRickRoll sozusagen. In beiden Fällen gelangen eure Freunde und Follower natürlich mit einem einzigen weiteren Klick auf die eigentlich verlinkte Originalquelle.

Ich würde es mir ja installieren, allein: Für mich selbst, ganz persönlich und für dieses Blog hier, spielt das LSR keine Rolle. Links auf deutsche Medien halten sich hier – diplomatisch formuliert – sehr in Grenzen. Ich brauche die deutschen Medien aus den großen Verlagen nicht. Die Blogs aus meinem Feedreader schlagen sämtliche Holzmedien in allen für mich interessanten Bereichen, die Berichterstattung von Fefe während Zyperns Bankenkrise war schneller, treffender und genauer als alles andere.

Ich lese Reuters im Reader, wozu brauche ich da den Schrott etwa aus dem Verlagshaus Burda, deren Boss mit dem Steuerparadies Panama verstrickt ist und der gleichzeitig hier das LSR lobbyiert, für seine auf totes Holz gedruckten Überflüssigkeiten (Frau im Trend, Tomorrow, Cinema)? Ich lese seit urzeiten keine BILD-Zeitung, das Drecksblatt spielt in meinem Universum keine Rolle und die paar Medien aus dem Springer-Haus, die ich mal gelesen habe (Musik-Express, Rolling Stone) wurden vollständig von Pitchfork oder Brooklyn Vegan ersetzt.

Die Verabschiedung des Leistungsschutzrecht lässt mich nur müde lächeln. Ich brauche Euren Müll nicht und dieses Gesetz wird Euren Untergang nicht aufhalten.

Bart Simpson goes to Judge Burns:

And then this happened: „A man called Bart Simpson has appeared before a judge called Mr. Burns. Company Director Barton Simpson, 56, denies possessing a prohibited firearm at Birmingham airport on May 31 last year.“

P2P-Abmahner DigiProtect ist pleite

Die ursprünglich von Moses Pelham gegründete DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt ist pleite. Vorher hatten sie noch versucht, Forderungen aus Abmahnungen für Pornofilme in Millionenhöhe zu versteigern, die rechtlich mindestens zweifelhaft sind. Da gibt’s auch Verbindungen zu Digi Rights Solution in Darmstadt, liest sich alles so eklig, wie man sich das vorstellt. Einer weniger.

Budweiser sued for making crappy Beer

Anheuser-Busch werden verklagt, weil sie ihr Bier mit Wasser panschen. No shit, Sherlock. Und da muss ich natürlich wieder meinen Monty Pythons alten American Beer-Witz auspacken: Why is American Beer like making love in a canoe? It’s fucking close to water.

Anheuser-Busch InBev NV (ABI), the world’s biggest brewer, was sued by consumers in three U.S. states for allegedly overstating the alcohol content in its Budweiser beer.

AB InBev’s St. Louis-based Anheuser-Busch Cos. routinely adds extra water to its finished products to produce malt beverages with significantly less alcohol content than displayed on its labels, violating state statutes on consumer protection, according to in a complaint filed yesterday in federal court in Philadelphia. Similar lawsuits were filed in federal courts in New Jersey and San Francisco.

AB InBev Overstates Alcohol in Budweiser, Lawsuit Claims

Law Firm specialized in Robot Surgery Injury Claims

 Youtube Direktrobots, via New Aesthetics

Sieht aus wie ein Viral, ist aber echt: Eine Anwaltskanzelei, die sich auf Schadenersatz für Verletzungen durch Roboter-Chirurgie spezialisiert hat. We’re truly living in the future.

We’re a law firm uniquely qualified to help. We are committed to helping victims of robot surgery receive the medical care and compensation they deserve. Additionally, we are committed to educating patients and doctors throughout the nation about the complications associated with robot surgery.

As both a lawyer and a licensed medical doctor, Dr. Francois Blaudeau has made it his mission to fight for the victims of traumatic complications as a result of botched robot surgery.

Bürgerliches Gesetzbuch von 1896, visualized in Meatspace

Schöne Arbeit von Oliver Bieh-Zimmert, der das Bürgerliche Gesetzbuch in der ursprünglichen Fassung von 1896 visualisiert und aufeinander Bezug nehmende Paragraphen mit Fäden verbunden hat. Ergebnis ist eine physische Visualisierung eines Gesetzgebungs-Netzwerks aus dem 19. Jahrhundert. Toll!

A hand-made visualization was done to connect 2385 paragraphs of the German Civil Code by 1896. Every paragraph contains a number of references to other paragraphs. In the physical visualization each reference was visualized through red threads. After a lot of hours worked the overall structure of the law is visible. What you can see are local clusters of references between the paragraphs and if you take a few steps back you can see patterns through the symmetry.

Network of the German Civil Code (via AnimalNY)

Regierung fördert Abmahnabzocke

Ende Januar bloggte ich über eine unter Umständen zustande kommende Deckelung von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, eine Regelung, die seit 10 Jahren überfällig ist und die der Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen zumindest einen kleinen Puffer entgegenstellen würde. Kulturminister Neumann findet das doof. Deshalb ließ er die Vorschläge seiner Freunde von der Rechteverwerterindustrie in den Gesetzvorschlag reinschreiben und der Kompromiss, der dabei rauskam, ist praktisch nichts wert. Fein gemacht! Das kommt davon, wenn man Lobbyvertreter statt Volksvertreter in der Regierung hat.

Vor allem das Argument der „Kultur“-Industrie, die den Gesetzentwurf natürlich feiert, der „pauschale Streitwert“ ginge an der Realität vorbei, muss man sich angesichts von Streitwerten, die für Käsewurstbrotfotos bereits in die Tausende gehen, auf der Zunge zergehen lassen. Heuchlerpack.

Verschiedene Verbände der Kulturindustrie stärkten Staatsminister Neumann am heutigen Dienstag für seine Forderungen den Rücken und erklärten, seine Änderungsvorschläge würden den Schutz der eigenen Branche auch in Zukunft gewährleisten. Der zuvor erarbeitete Kompromiss dagegen würde seriöse Abmahnungen unmöglich machen, unseriöse Praktiken aber kaum betreffen. Durch die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren, könnten beispielsweise zivilrechtliche Verfahren nicht mehr bezahlt werden. Auch gehe die Festlegung eines pauschalen Streitwerts an der Realität vorbei, seien doch ein Musikstück und ein Film gänzlich unterschiedlich.

Heise: Abmahnunwesen: Kulturindustrie gegen gelb-schwarzen Kompromiss

EU Court: Copyright interferes with Freedom of Expression

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil zum ersten mal festgestellt, dass Urheberrechte mit Rede- und Kunstfreiheit kollidieren und alleine als Argument vor Gericht keinen Bestand haben dürfen. Konkret bezieht sich das auf einen Fall, in dem Modefotografen ohne Erlaubnis von Fashionbuden Fotos derer Arbeiten veröffentlichten. Vor Gericht muss zusätzlich zum Urheberrechtsverstoß gegeben sein, dass der vorliegende Fall für demokratische Gesellschaften „notwendig“ sei.

For the first time in a judgment on the merits, the European Court of Human Rights has clarified that a conviction based on copyright law for illegally reproducing or publicly communicating copyright protected material can be regarded as an interference with the right of freedom of expression and information under Article 10 of the European Convention. Such interference must be in accordance with the three conditions enshrined in the second paragraph of Article 10 of the Convention. This means that a conviction or any other judicial decision based on copyright law, restricting a person’s or an organisation’s freedom of expression, must be pertinently motivated as being necessary in a democratic society, apart from being prescribed by law and pursuing a legitimate aim.

It is, in other words, no longer sufficient to justify a sanction or any other judicial order restricting one’s artistic or journalistic freedom of expression on the basis that a copyright law provision has been infringed.

Das ist nun kein Freifahrtschein für Filesharing, aber es dürfte Politikern nun schwerer fallen, Dokumente, die eigentlich für die Öffentlichkeit bestimmt sind, mit dem Argument des Urheberrechts unter Verschluss zu halten. Schön finde ich auch die explizite Erwähnung von „artistic Freedom of Expression“, die Entscheidung wir damit zu einem guten Argument für eine Einführung von Fair Use-Regelungen und Entscheidungen, die die Remix-Kultur betreffen.

Copyright vs Freedom of Expression Judgment, Piratenpartei-Gründer Falk Vinge macht daraus übrigens ein „Convictions for File-Sharing violate Human Rights“, was so angesichts des Kontexts dieses Urteils erstmal Bullshit ist.

Mistrial by Eyeball

Eine Verhandlung in Philadelphia musste abgebrochen werden, weil einem der Zeuge sein Auge rausgefallen ist. Yay!

Let it now be recorded in the annals of the U.S. justice system: a Philadelphia trial has ended in mistrial by eyeball. It was the assault trial Commonwealth v. Brunelli, involving an early morning fight outside the New Princeton Tavern in Burholme where one punch cost John Huttick his left eye.

Huttick, 48, was on the witness stand Wednesday, weeping as he told the Common Pleas Court jury about the impact of losing an eye when he literally lost his eye. Two jurors, seated feet away, gasped and started to rise as if they wanted to leave. Huttick caught the $3,000 prosthetic blue eye and cried out. “I couldn’t believe it just came out,” said Huttick after Judge Robert P. Coleman granted the mistrial motion by defense attorney Eileen Hurley.

Eyeball falls out in court, mistrial declared (via Arbroath)

Deckelung der Abmahnkosten kommt – ein bisschen vielleicht demnächst…

Es gibt Neues zur Deckelung von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, anscheinend will die Regierung noch vor der Sommerpause ein Gesetz durchgewunken haben, das die Kosten bei erstmaligem Verstoß auf 155,30 Euro deckelt. Auch schön, wie sich Günter „Geistiges Eigentum“ Krings hier in den Vordergrund spielt, selbstverständlich hat man es ihm und der CDU zu verdanken, dass das Gesetz ein Papiertiger bleiben wird.

Zunächst wollte Leutheusser-Schnarrenberger [gegen Abmahnabzocke] vorgehen, indem sie die Gebühren in solchen Fällen generell deckeln wollte. Doch Vertretern der Unionsfraktion ging das zu weit. Der Vorschlag verkenne, “dass das geistige Eigentum im Internet mit Füßen getreten wird”, sagte Unionsfraktions-Vize Günter Krings.

Auf sein Drängen hin kam es nun zu einem Kompromiss: Demnach dürfen Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro in Rechnung stellen.

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail: So soll die Deckelung nur dann greifen, wenn kein „gewerbliches Ausmaß“ vorliegt. Bei Filesharing ist allerdings genau das praktisch immer der Fall, allerdings kann ich mir vorstellen, dass diese Deckelung bei Brötchenfotos und Schlangenkuchen durchaus greift. Snip von der Digitalen Gesellschaft:

Die Deckelung der Abmahnkosten wird in der Praxis nahezu keinen Effekt haben, weil nach der – kritikwürdigen, aber inzwischen gefestigten – Rechtsprechung zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit in diesem Kontext bereits Filesharing von einigen wenigen Musikstücken genügt. Mit anderen Worten: Der durchschnittliche Nutzer eines Filesharing-Programms wird weiter überrascht feststellen, dass er “gewerbsmäßig” gehandelt habe, auch wenn er (wie nahezu stets) natürlich keinerlei kommerzielle Interessen verfolgte. Die Regierung wirft hier also Nebelkerzen.

KOALITIONSVORSCHLAG ZU ABMAHNUNGEN GEHT VÖLLIG AM PROBLEM VORBEI

Unser Kraftfuttermischwerk needs help!

Ronny hat die erste Rechnung von seinem Anwalt wegen der Klage von hgm-Press bekommen und sammelt nun per Paypal Spenden im Kampf gegen diese Wegelagerer der Netzkultur. Ich werde da mindestens ‘nen Fuffi in den Topf tun, denn diese Leute muss man in die Schranken verweisen, denn letztlich versuchen die ihr veraltetes Geschäftsmodell über Abmahnungen auf Kosten von deutschen Bloggern zu refinanzieren.

GEMA mahnt Youtube ab

Die GEMA hat gestern mal wieder die Verhandlungen mit YT abgebrochen und praktisch zeitgleich eine Abmahnung wegen der Sperrtafeln ausgesprochen, sowie die Schiedsstelle beim Patentamt angerufen, die nun klären sollen, on die Forderung der GEMA von 0,375 Cent pro Stream angemessen ist und ob Schadensersatz wegen unlizensierter Nutzung angebracht sei. Ich halte das Wort „Kulturterroristen“ nach wie vor für eine völlig passende und angemessene Bezeichnung für beide Seiten.

heise: GEMA erklärt Verhandlungen mit Youtube für gescheitert, Golem: GEMA-ABMAHNUNG: “Youtube soll Einblendung von Sperrtafeln abstellen”